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   LSG Hessen, 12.08.1987 - L 6 Ar 1522/84   

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https://dejure.org/1987,4268
LSG Hessen, 12.08.1987 - L 6 Ar 1522/84 (https://dejure.org/1987,4268)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.08.1987 - L 6 Ar 1522/84 (https://dejure.org/1987,4268)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. August 1987 - L 6 Ar 1522/84 (https://dejure.org/1987,4268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rehabilitation; Förderung; Arbeitstrainingsstufe; Behindertenwerkstatt; Prognose; Behinderter; Arbeitsleistung; Bundesanstalt für Arbeit; Arbeitsförderung; Weiterförderung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.12.1983 - 7 RAr 73/82

    Zur Förderung von Behinderten im Arbeitstrainingsbereich einer Werkstätte für

    Auszug aus LSG Hessen, 12.08.1987 - L 6 Ar 1522/84
    Ergänzend werde auf die Urteile des BSG vom 7. Dezember 1983 (7 RAr 73/82 in Dienstblatt-Recht - DBlR - 2928 a zu § 58 AFG) und von 22. Februar 1984 (7 RAr 72/82) hingewiesen, wonach es für das Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung i.S. § 52 Abs. 3 SchwbG ausreiche, wenn der Behinderte irgendwie am Arbeitsauftrag der Werkstatt für Behinderte mitwirken könne.

    Nur dann, wenn die Prognose lautet, daß der Behinderte durch die Maßnahme im Arbeitstrainingsbereich voraussichtlich ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werde, kann die Maßnahme überhaupt gefördert werden (vgl. Urteil des BSG vom 7. Dezember 1983 - 7 RAr 73/82 - in DBlR Nr. 2928 a zu § 58 AFG).

  • BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 72/82

    Dauer der Förderung in Werkstätte für Behinderte - Mindestmaß wirtschaftlich

    Auszug aus LSG Hessen, 12.08.1987 - L 6 Ar 1522/84
    Ergänzend werde auf die Urteile des BSG vom 7. Dezember 1983 (7 RAr 73/82 in Dienstblatt-Recht - DBlR - 2928 a zu § 58 AFG) und von 22. Februar 1984 (7 RAr 72/82) hingewiesen, wonach es für das Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung i.S. § 52 Abs. 3 SchwbG ausreiche, wenn der Behinderte irgendwie am Arbeitsauftrag der Werkstatt für Behinderte mitwirken könne.
  • BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 48/82

    Zur Abgrenzung der Leistungspflicht zwischen Bundesanstalt für Arbeit und

    Auszug aus LSG Hessen, 12.08.1987 - L 6 Ar 1522/84
    Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung seien auf keinen Fall von der Beklagten zu tragen, da die Klägerin auch ohne die Teilnahme an der Maßnahme in einem Wohnheim hätte untergebracht werden müssen (Urteil des BSG vom 9. November 1983 - 7 RAr 48/82 in DBlR Nr.
  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 14/82

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation

    Auszug aus LSG Hessen, 12.08.1987 - L 6 Ar 1522/84
    Dabei sei es aufgäbe des überörtlichen Sozialhilfeträgers, Behinderten nach dem erfolgreichen Absolvieren vier Arbeitstrainingsstufe Gelegenheit zur Ausübung einer ihrer Behinderung entsprechenden Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte zu geben und etwaige "Defizitkosten" des Arbeitsplatzes zu tragen (Urteil des BUG von 9. Dezember 1982 - 7 Rar 14/82 in ">56%20AFG%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 56 AFG Nr. 13, Bundestagsdrucksache 8/2914 zu Art. 1 Nr. 17 S. 42 ff).
  • BSG, 21.08.1986 - 11b RAr 8/85

    Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung während einer

    Auszug aus LSG Hessen, 12.08.1987 - L 6 Ar 1522/84
    Die Klägerin verfügte jedoch seit dem Tod ihrer Schwester im Herbst 1981 über keinen Haushalt außerhalb des Wohnheimes mehr (vgl. Urteil des BSG vom 21. August 1986 - 11 b RAr 8/85).
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